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Zwangsliquidation einer GmbH und einer nicht-öffentlichen AG auf Antrag des Gesellschafters (Abs. 5 Ziff. 3 Art. 61 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation): Russische und ausländische Erfahrungen
Gesellschaftsrecht im Vorgriff auf Änderungen: Sammlung von Artikeln zum 20. Jahrestag des Föderalen Gesetzes über die GmbH / Hrsg. A.A. Kusnezow. - Moskau: Statut, 2020
Sprache der Quelle:ru
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