Druckerei druckt Auflagen nach Kundenlayouts: So schützt man sich vor Ansprüchen
Worum geht es?
Eigentlich druckt die Druckerei Auflagen nach den vorgelegten Layouts, vertreibt sie nicht selbst, sondern übergibt sie dem Kunden. Kann sie wirklich für die Verletzung von Schutzrechten haften? ("Dann müsste man ja auch den LKW-Fahrer belangen, der versiegelte Kisten mit Fälschungen transportiert", werden manche sagen.)
Die kurze Antwort lautet jedoch: Ja, in seltenen Fällen kann eine Druckerei für Schutzrechtsverletzungen haften, auch wenn die Rechtsprechung einen Mechanismus entwickelt hat, der ihr erlaubt, sich mit dem Argument gutgläubiger Unkenntnis zu verteidigen. Dennoch: Je größer die Auflage und offensichtlicher die Rechtsverletzung, desto höher das Risiko.
Ein Druckereiinhaber wandte sich an uns. Er sorgte sich vor möglichen Ansprüchen von Rechteinhabern beim Druck kundenseitig eingereichter Layouts.
Was wir getan haben:
- Anpassung des Mustervertrags. Ergänzung von Klauseln zur Haftungsverteilung bei Schutzrechtsverletzungen sowie von Garantien und Zusicherungen der Kunden hinsichtlich der Legalität der bereitgestellten Materialien. Erstens ermöglicht dies der Druckerei, im Falle einer Inanspruchnahme Schäden an den Kunden weiterzugeben. Zweitens wird der Kunde zu erhöhter Sorgfalt angehalten und muss die Rechte an den Schutzgegenständen selbst prüfen.
- Entwicklung einer internen Richtlinie zur Prüfung eingehender Layouts auf potenzielle Urheberrechtsverletzungen. Auch dies hat einen doppelten Effekt: Erstens führt der Kunde ein einfaches und klares internes Prüfsystem ein; zweitens belegt ein solches System im Streitfall die Gutgläubigkeit des Kunden.
Ergebnis:
Der Mandant erhielt nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch einen klaren Handlungsleitfaden für seine Mitarbeiter – was seine künftigen Risiken erheblich reduziert.
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