Änderungen in der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation und in der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation: „Vereinfachung“, Fristen und andere Änderungen

Wovon ist die Rede?

Am 1. September 2024 werden Änderungen der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation in Kraft treten (eingeführt durch das Föderale Gesetz Nr. 135-FZ „Über Änderungen der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation“ vom 12.06.2024). 

Etwas früher wurden ähnliche Änderungen (jedoch mit anderen Beträgen) an der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation vorgenommen: wir haben darüber Anfang des Jahres berichtet.

Die neue Grenze für das „vereinfachte Verfahren“ nach der Zivilprozessordnung der Russischen Föderation beträgt 250.000 Rubel

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens können nun Ansprüche auf Rückerstattung von Geldmitteln und Rückforderung von Eigentum sowie die Anerkennung von Eigentumsrechten bis zu einer Grenze von 250.000 Rubel geltend gemacht werden. Bisher lag diese Grenze bei 100.000 Rubel.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch andere Fälle im vereinfachten Verfahren behandelt werden können.

Fristen für die Prüfung und Erledigung eines Falles

Im Falle einer Änderung der Anspruchsgrundlage oder des Anspruchsgegenstandes sowie für den Fall, dass das Berufungsgericht die Sache nach den Regeln des erstinstanzlichen Verfahrens behandelt, beginnt die Frist für die Prüfung und Erledigung der Sache von neuem.

Vorlage gerichtlicher Entscheidungen

Die Vorlage der mit Gründen versehenen Urteile und der mit Gründen versehenen Berufungs- bzw. Kassationsurteile kann künftig um 10 Tage verschoben werden.