Offenlegung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer: Pflichten und Risiken

Russische Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer (sowohl russische als auch ausländische) aufzubewahren und diese Informationen auf Anfrage an Banken und staatliche Behörden weiterzugeben. Die Nichtbereitstellung von Informationen kann zum Einfrieren von Konten und zu Geldstrafen führen.

Wer ist ein wirtschaftlicher Eigentümer?

Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist eine natürliche Person, die letztlich direkt oder indirekt (über Dritte)

  • mehr als 25 Prozent der Aktien/ Anteile des Unternehmens besitzt, oder

  • die Fähigkeit hat, die Handlungen des Unternehmens zu kontrollieren.

Ein Unternehmen kann einen oder mehrere wirtschaftliche Eigentümer haben. 

Was sind die Folgen der Nichtbereitstellung von Informationen?

  • Weigerung der Bank, einen Kontovertrag mit einem Unternehmen abzuschließen, das diese Angaben nicht gemacht hat;

  • Weigerung der Bank, dem Auftrag des Unternehmens zur Ausführung einer Transaktion auf seinem Konto nachzukommen, was bedeutet, dass das Unternehmen das Konto nicht für seine laufenden Geschäfte nutzen kann;

  • das Risiko, dass das Unternehmen gemäß Art. 14.25.1 des Ordnungswidrigkeitengesetzbuches der Russischen Föderation verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, der folgende Haftung für die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Erstellung, Aktualisierung, Aufbewahrung und Übermittlung von Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern vorsieht:

  •  für Unternehmen – eine Geldstrafe von bis zu 500.000 RUB,

  • für das einzige Exekutivorgan eines Unternehmens (Generaldirektor) – eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Rubel oder ein Ausschluss für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr.

Was ist zu tun?

  1. Erfragen Sie die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer bei den Teilnehmern und aktualisieren Sie diese Informationen mindestens einmal pro Jahr. Dokumentieren Sie den Schriftverkehr (Artikel 6.1 des föderalen Gesetzes Nr. 115 „Geldwäschegesetz“).
  2. Bewahren Sie die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und die Informationen über die zu ihrer Identifizierung getroffenen Maßnahmen mindestens 5 Jahre lang ab dem Datum ihres Eingangs auf.

 

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