Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Was gilt noch und was wurde ausgesetzt?

Wir haben eine übersichtliche Tabelle mit dem aktuellen Status der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erstellt. Die Tabelle umfasst Länder, die ein DBA mit Russland haben oder hatten, sowie „unfreundliche“ Staaten. Wenn ein Land nicht in der Liste steht, bedeutet das, dass es als freundlich gilt, aber kein DBA mit Russland besteht.

Warum ist das wichtig?

Heutzutage ist ein unterzeichnetes DBA zwischen Russland und einem anderen Land nur die halbe Miete. Seit 2023 hat Russland die Anwendung zentraler Bestimmungen der meisten Abkommen mit „unfreundlichen“ Staaten ausgesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass man in solchen Fällen nicht mehr automatisch die üblichen reduzierten Quellensteuersätze (z. B. auf Dividenden oder Zinsen) anwenden kann.

Die vollständige Tabelle finden Sie in der untenstehenden Datei.

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