EVRAZ: Aktien den Mandanten gutgeschrieben
EVRAZ hat die von uns eingereichten Anträge zur Zuteilung von Aktien der EVRAZ Plc genehmigt. Infolgedessen wurden die entsprechenden Aktien auf die Konten unserer Mandanten gutgeschrieben.
Aktueller Stand:
- 100 % der eingereichten Anträge wurden genehmigt;
- ein Antrag befindet sich weiterhin in der Prüfung;
- keine Ablehnungen wurden erteilt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Situation im Zusammenhang mit komplexen Anträgen, die Aktien betreffen, welche nach dem 5. August 2022 erworben wurden.
Nach Maßgabe des russischen Rechts unterliegen derartige Transaktionen:
- den nach dem 5. August 2022 eingeführten Beschränkungen;
- der Genehmigungspflicht durch die Regierungskommission der Russischen Föderation;
- und gelten ohne eine solche Genehmigung als nichtig, kraft der einschlägigen Präsidialerlasse.
In diesen Fällen haben wir einen von uns entwickelten spezifischen rechtlichen Ansatz (Know-how) angewandt, der insbesondere Folgendes umfasste:
- die Ermittlung entlang der Transaktionskette von Verkäufern, die die Aktien zum Stand vom 4. August 2022 oder früher (also vor Inkrafttreten der Beschränkungen) hielten;
- die Einreichung der Anträge im Namen dieser Verkäufer, und nicht im Namen der aktuellen Inhaber;
- die Erstellung eines besonderen Dokumentenpakets, in dessen Rahmen die aktuellen Inhaber:
– das Zustandekommen der Transaktionen offen und nach Treu und Glauben bestätigten;
– die Nichtigkeit dieser Transaktionen nach russischem Recht anerkannten;
– ausdrücklich erklärten, keine Einwände dagegen zu haben, dass die früheren Aktionäre als Antragsteller auftreten.
Im Verlauf der Prüfung erhielten wir zusätzliche Anfragen seitens EVRAZ, reichten ergänzende Unterlagen ein und organisierten unter äußerst engen zeitlichen Vorgaben die Beschaffung, grenzüberschreitende Logistik (einschließlich über Drittstaaten), Übersetzungen sowie notarielle Beglaubigungen. Die Arbeiten erfolgten in einem intensivierten Modus, um die vorgegebenen Fristen einzuhalten.
Im Ergebnis hat EVRAZ diesen Ansatz formell genehmigt und die entsprechenden Anträge in vollem Umfang bewilligt.
Dies bestätigt die Richtigkeit der gewählten rechtlichen Struktur und unterstreicht unsere praktische Expertise im Bereich Depositary Receipts, Corporate Actions sowie sanktionsrechtlicher Fragestellungen.
Derzeit begleiten wir zudem Projekte im Zusammenhang mit Zwangskonvertierungen und weiteren gesellschaftsrechtlichen Verfahren in Bezug auf OZON, CIAN, Etalon sowie andere Wertpapiere.
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