Ausländische Handelsmarken und anderes geistiges Eigentum: bedarf der Genehmigung durch die Regierungskommission

Wovon ist die Rede?

Ab dem 20.05.2024 bedarf der Erwerb von Marken und anderen geistigen Eigentum von "unfreundlichen" Rechteinhabern (d.h. auch von russischen Unternehmen mit ausländischer Beteiligung) der Genehmigung durch die Regierungskommission.

Dies gilt für Transaktionen, die 15 Millionen Rubel übersteigen (Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 430). Aber nicht alles ist so einfach...

Von welchem geistigen Eigentum ist die Rede?

Ergebnisse der geistigen Tätigkeit – geistiges Eigentum – umfassen: Werke, Computerprogramme, Erfindungen, Handelsnamen, Marken usw. 

Das Dekret gilt für das gesamte geistige Eigentum mit Ausnahme der folgenden Arten von geistigem Eigentum:

  1. wissenschaftliche, literarische und künstlerische Werke, Darbietungen, Tonträger, Rundfunk- und Fernsehprogramme;
  2. geistiges Eigentum im Wert von weniger als 15 Millionen Rubel.

Höchstwahrscheinlich fallen Computerprogramme in den Anwendungsbereich des Dekrets (obwohl sie nach dem Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation als Werke der Literatur geschützt sind, sind sie klassifikatorisch keine Werke der Literatur und fallen daher wahrscheinlich nicht unter die oben beschriebenen Ausnahmen).

Welche Arten von Transaktionen sind gemeint?

Das Dekret spricht von "Transaktionen zum Erwerb von ausschließlichen Rechten an die Ergebnisse der geistigen Tätigkeit". Die meisten Juristen gehen davon aus, dass es sich dabei nur um Vereinbarungen über die Veräußerung von Exklusivrechten handelt. Wir sind da nicht so optimistisch: Nach dem Gesetz kann der Rechtsinhaber das ausschließliche Recht an die Ergebnisse der geistigen Tätigkeit sowohl durch Veräußerung als auch durch Einräumung eines Nutzungsrechts (Lizenz) erwerben. Wir empfehlen, vorsichtig zu sein und dies zu berücksichtigen.

Darüber hinaus gilt das Dekret auch für die Durchführung von Geschäften (Zahlungen) und die Durchsetzung von Geldverbindlichkeiten aus solchen Geschäften (z.B. Pfandvertrag). Die Formulierung ist so allgemein gehalten, dass sie sehr weit ausgelegt werden kann.

Was ist mit bereits abgeschlossenen Verträgen?

Auch sie fallen in den Anwendungsbereich des Dekrets. Auch bei bereits abgeschlossenen Verträgen ist es nicht möglich, die Vergütung direkt an den Rechteinhaber zu zahlen, selbst wenn die Zahlungsfrist vor dem Datum des Dekrets liegt und es bereits zu einer Verzögerung gekommen ist.

Das Geld kann nur auf ein spezielles "O"-Konto überwiesen werden, das auf den Namen des Rechteinhabers eröffnet wurde. Und natürlich bleibt das Geld auf diesem Konto so lange eingefroren, bis das Dekret aufgehoben wird oder der Rechteinhaber von der Regierungskomission die Genehmigung erhält, das Geld von diesem Konto abzuheben.

Es wird davon ausgegangen, dass ein russisches Unternehmen, das Geld auf dieses Konto eingezahlt hat, seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Rechteinhaber dürfte mit diesem Ergebnis jedoch nicht zufrieden sein: Sowohl die aktuelle Vertragserfüllung seinerseits als auch die Verlängerung des Vertrags in der Zukunft könnten gefährdet sein. Zumal es unwahrscheinlich ist, dass die Rechtsordnung, in der er eingetragen ist, eine Zahlung auf das Konto "O" als ordnungsgemäß anerkennt.

Das betrifft uns nicht, da der Schwellenwert bei 15 Millionen Rubel liegt?

Das Dekret besagt, dass es nicht für Transaktionen gilt, bei denen die Verpflichtungen des Käufers 15 Millionen Rubel (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) nicht übersteigen.

Bei Lizenzverträgen handelt es sich jedoch meist um periodische Zahlungen. Wie die Höhe der Verpflichtungen in einem solchen Fall (für einen Monat, ein Jahr oder mehrere Jahre) zu berechnen ist, ist nicht festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass auch relativ kleine Verträge mit fortlaufender Laufzeit in den Anwendungsbereich des Dekrets fallen können.

Das betrifft uns nicht, da wir keine Software von Ausländern kaufen?

Leider gilt das Dekret auch für russische Unternehmen mit ausländischen Gesellschftern aus "unfreundlichen" Ländern. Wir brauchen eine gründliche Prüfung.

Was ist zu tun, was ist zu prüfen?

Achten Sie auf die Verträge mit sogenannten "unfreundlichen" Personen ((das können auch russische Unternehmen sein!), berechnen Sie die Beträge und prüfen Sie, ob das Ergebnis der geistigen Tätigkeit in der Liste des Dekrets aufgeführt ist. Es kann besser sein, Zahlungen oder Verträge vorübergehend auszusetzen, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Leider kann die Folge sogar die Rückforderung von Zahlungen Ihres Unternehmens an die Haushaltseinnahmen sein.