Regierung plant die Einführung einer Verifizierung für Verkäufer und Produktkarten auf Marktplätzen

Am 26. Januar wurden Entwürfe von Regierungsbeschlüssen veröffentlicht, die Marktplätze ("vermittelnde digitale Plattformen") verpflichten, sowohl Verkäufer bei ihrer Registrierung als auch Produktkarten vor deren Veröffentlichung vorab zu prüfen.

Was müssen Marktplätze bei der Registrierung eines Verkäufers prüfen?

Bei der Registrierung eines russischen Verkäufers müssen dessen Vor- und Nachname (Firmenname) und die Steueridentifikationsnummer (INN) angegeben werden. Für Einzelunternehmer (IP) ist zusätzlich die Primäre staatliche Registrierungsnummer (OGRN) anzugeben, und für juristische Personen ist die Adresse zusätzlich erforderlich.

Ausländische Organisationen müssen ihren Namen, den Vor- und Nachnamen des Leiters sowie Bankdaten oder andere Zahlungsinformationen angeben.

Der Marktplatz ist verpflichtet, die Authentizität der angegebenen Informationen anhand des Einheitlichen Staatsregisters der juristischen Personen (EGRJuL), des Einheitlichen Staatsregisters der Einzelunternehmer (EGRIP) oder des Dienstes zur Überprüfung Selbstständiger zu verifizieren. Alternativ ist eine Prüfung über Identifikations- und Authentifizierungssysteme (Gosuslugi, MSP.RF usw.) zulässig.

Für ausländische juristische Personen ist die Überprüfung der Authentizität im Wesentlichen fakultativ. Kann der Marktplatz die Angaben nicht über ausländische Informationssysteme verifizieren, wird der Verkäufer mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Marktplatz registriert.

Was müssen Marktplätze vor der Veröffentlichung einer Produktkarte prüfen?

Nur einige spezifische Produktkarten unterliegen der Prüfung. Insbesondere Karten, die Informationen zum Verkauf von Pestiziden und Agrarchemikalien, Arzneimitteln für medizinische Anwendungen, Medizinprodukten und einer Reihe weiterer Waren enthalten.

Die Überprüfung solcher Produktkarten erfolgt auf der Grundlage staatlicher Register (z. B. des staatlichen Arzneimittelregisters).

Wann tritt diese Regelung in Kraft?

Derzeit sind die Entwürfe der Regierungsbeschlüsse noch nicht angenommen und befinden sich im Stadium der öffentlichen Diskussion. Die öffentliche Diskussion läuft bis zum 24. Februar 2026. Sollte diese Regelung jedoch angenommen werden, tritt sie am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Zudem werden Marktplätze verpflichtet, auch Produktkarten zu prüfen, die vor Inkrafttreten der neuen Regelung veröffentlicht wurden. Dafür ist eine Übergangsfrist vorgesehen.

Welche Probleme sehen wir?

  1. Ausländische Organisationen werden im Wesentlichen nicht überprüft und können sogar unzutreffende Angaben zu sich machen. Eine Reihe von gefälschten und mangelhaften Waren stammt genau von ausländischen Organisationen, und die Überprüfung ihrer Daten bleibt nach der neuen Regelung ebenso eine Formalie wie bisher. Beispielsweise sind wir im Januar auf Wildberries auf mehrere hundert Klon-Karten desselben chinesischen Verkäufers mit gefälschter Ware gestoßen. Formal hat der Verkäufer über 200 (!) verschiedene Konten erstellt, aber die Verkäufernamen unterscheiden sich um einige Zeichen am Ende, und die Registrierungsnummern sind "gefälscht". Selbst die neuen Regeln helfen in einer solchen Situation nicht.
  2. Die Überprüfung von Produktkarten zielt auf eine recht enge Warenpalette ab und gewährleistet nicht die Einhaltung von Immaterialgüterrechten auf Marktplätzen, da nur verschiedene öffentlich-rechtliche Verstöße geprüft werden. Dieser Mangel ergibt sich aus dem Gesetz zur Plattformökonomie und wird durch die neue Regelung deutlich hervorgehoben.

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