Illegale Inhaltsverarbeitung v. Nutzungsbedingungen: „IP-Fall des Monats“

Wir sind endlich beim interessantesten IP-Fall vom August 2025 angelangt. Bereits bereiten wir Übersichten für Ende 2025 vor, aber zunächst – zu TikTok vor dem Gericht für geistiges Eigentum.

Worum geht es?

Eine TikTok-Videoerstellerin stellte fest: Ein anderer Nutzer hatte ihre Videos neu geschnitten, bei sich hochgeladen und zur Bewerbung seiner kostenpflichtigen Dienstleistungen und Videobearbeitungskurse genutzt. Das heißt, fremde Inhalte wurden ohne Einwilligung der Urheberin zum Geldverdienen instrumentalisiert.

Lag eine Rechtsverletzung vor?

Schlussfolgerungen des Gerichts für geistiges Eigentum:

  1. Neu zusammengeschnittene Fragmente sind kein neues Werk. Die Nutzung von Teilen der Originalvideos, selbst in veränderter Form, stellt eine Nutzung des Werks des Rechteinhabers dar. Ohne Erlaubnis der Urheberin ist eine solche Bearbeitung rechtswidrig.
  2. Die Nutzungsbedingungen schließen die Haftung des Verletzers nicht aus. Durch das Hochladen eines Videos räumt die Urheberin der Plattform eine nicht-exklusive Lizenz ein, jedoch nur für die persönliche und nicht-kommerzielle Nutzung durch andere User. Die Monetarisierung fremder Videos überschreitet den Lizenzrahmen.

Wir diskutieren die Schlussfolgerungen des Gerichts und den IP-Fall vom August in unserem Webinar.

Sehen Sie sich die Aufzeichnung auf unserem YouTube-Kanal MAGENTA Legal sowie auf RuTube an.

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