Schutz von Patenten und Warenzeichen „unfreundlicher Personen“: Das Gesetz zur Löschung von Patenten und Warenzeichen wurde nicht verabschiedet

Unsere Mandanten fragen uns oft ob Warenzeichen, Patente und andere Objekte des geistigen Eigentums in Russland dem rechtlichen Schutz unterliegen, wenn sie im Besitz von Personen aus unfreundlichen Ländern sind? Ob es möglich ist, einen solchen Schutz mit der Begründung aufzuheben, dass der Rechtsinhaber als „unfreundliche Person“ betrachtet wird?

Heute ist die Antwort eindeutig: Nein. In der russischen Gesetzgebung gibt es keine Normen, die den Schutz des geistigen Eigentums aus diesem Grund automatisch aufheben würden.

Gesetzentwurf zur Aufhebung des Schutzes geistigen Eigentums

Im Sommer 2024 wurde ein Gesetzentwurf (Nr. 651038-8) diskutiert, der die vollständige Aufhebung des Rechtsschutzes für Objekte des geistigen Eigentums im Besitz von Unternehmen aus „unfreundlichen“ Ländern vorsah. Die Initiatoren der Idee behaupteten, dass diese Entscheidung zu positiven Veränderungen in der Entwicklung russischer Technologien führen würde.

Gründe für die Vertagung

Während der Diskussion sprachen sich die russische Regierung und der Profilausschuss der Staatsduma gegen die Initiative aus und wiesen darauf hin, dass sie nicht mit der russischen Verfassung (Artikel 44), der geltenden Gesetzgebung und den internationalen Verpflichtungen Russlands (wie der Berner und der Pariser Konvention und anderen) vereinbar sei.

Infolgedessen wurde die Prüfung des Gesetzentwurfs auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Beendigung des Rechtsschutzes von Gegenständen des geistigen Eigentums unfreundlicher Personen kann zu einem starken Anstieg der Nachahmungen führen und Risiken für die Verbraucher mit sich bringen. Derzeit haben ausländische Unternehmen zwar Schwierigkeiten, ihre Rechte zu schützen, aber hauptsächlich aus anderen Gründen, die mit der Gegensanktionsverordnung zusammenhängen.

 

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