Öffentliches Auftragswesen nach 44-FZ: Änderungen im Jahr 2025

Wovon ist die Rede?

Die Änderungen des Vergaberechts sind ein fortlaufender Prozess, über den wir bereits in früheren Veröffentlichungen auf unserer Website berichtet haben. Zu Beginn des Jahres 2025 wurden Änderungen im Föderalen Gesetz Nr. 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ vorgenommen, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind.

Inländerbehandlung und Ausnahmen davon

Neben der Klärung des Begriffs der „Inländerbehandlung“ für ausländische Waren, Arbeiten und Dienstleistungen in 44-FZ wurden auch die Bestimmungen über die Ausnahmen von der Inländerbehandlung wesentlich geändert – ab dem 01.01.2025 werden diese Fragen durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1875 vom 23.12.2024 geregelt. Unter die Beschränkungen fallen vor allem Waren – so kann sich beispielsweise ein Lieferant ausländischer Waren mit einem bestimmten OKPD 2-Code (Gesamtrussische Klassifikation von Waren nach den Wirtschaftszweigen) gegenübersehen:

  • einem Beschaffungsverbot – Angebote für Ausschreibungen, bei denen ausländische Waren angeboten werden, werden abgelehnt. Der Abschluss eines Vertrags mit einem einzigen Lieferanten über die Lieferung solcher Waren ist ebenfalls unmöglich;

  • einer Beschaffungsbeschränkung – Angebote mit ausländischen Waren werden abgelehnt, wenn ein ordnungsgemäßes Angebot für die Lieferung russischer Waren vorliegt;

  • einer Bevorzugung russischer Waren – in einer Reihe von Fällen werden russische Waren auch dann gekauft, wenn das Angebot mit ausländischen Waren einen günstigeren Preis vorsah.

Dies ist eine sehr allgemeine Beschreibung der Beschränkungen, aber sie kann eine Vorstellung von den potenziellen Schwierigkeiten für Lieferanten vermitteln – man spricht hier von Hunderten von Artikeln, die unter den OKPD 2-Code fallen. Darüber hinaus wurde mit den neuen Änderungen der 44-FZ ein Verfahren für die Bereitstellung von Informationen zur Bestätigung des Warenursprungs eingeführt, und es wurden verbindliche Mindestanteile für die Beschaffung von russischen Waren festgelegt.

Mehr geschlossene Beschaffungen

Ab dem 01.01.2025 muss ein Auftraggeber, der die Budgetmittel (zum Beispiel aus dem föderalen Haushalt) erhalten hat, die Beschaffung in einem geschlossenen Wettbewerbsverfahren durchführen, sofern die Beschaffung auf Kosten dieser Mittel erfolgt. Da der Kreis dieser Auftraggeber sehr groß sein kann, sollten sich Lieferanten überlegen, ob sie an solchen Beschaffungen teilnehmen wollen.

 

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