Warum Rechteinhaber im Kampf gegen ausländische „Piraten“ verlieren?
Marat Nasimov, Spezialist für geistiges Eigentum bei MAGENTA Legal, analysiert mehrere typische Probleme von Rechteinhabern bei der Bekämpfung von Produktpiraterie auf Marktplätzen. Der vollständige Artikel ist in der Zeitschrift „EZ-Jurist“ erschienen.
Worum geht es?
Rechteinhaber verlieren den Kampf gegen Produktpiraterie, weil ausländische Verkäufer praktisch nicht zur Verantwortung gezogen werden können und weder die Marktplatzrichtlinien noch die Gerichte wirksame Instrumente zur Sperrung wiederholter Verstöße bieten. Gleichzeitig decken die zugesprochenen Entschädigungen und die erstatteten Anwaltskosten oft nicht einmal die Aufwendungen für die Rechtsverfolgung selbst.
Lösungsansätze
- Gegen ausländische Verkäufer, die Waren auf russischen Marktplätzen anbieten, kann eine Klage unter Berufung auf die deliktische Zuständigkeit des Gerichts eingereicht werden, da der Verkäufer die Rechtsverletzung auf dem Gebiet der Russischen Föderation begeht.
- Es bedarf der Einführung von Systemen zur Vor‑Moderation von Produkteinträgen und zur Kontosperrung von Verkäufern als Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Verstöße.
- Das gerichtliche Ermessen bei der Änderung der Berechnungsmethode der Entschädigung bedarf weiterer Klarstellungen in der Rechtsprechung. Jedenfalls sollte das Gericht die Berechnungsmethode nicht ändern, ohne diese Frage in der Verhandlung zur Diskussion zu stellen.
- Gerichte sollten davon absehen, die Verhältnismäßigkeit bei der Zuerkennung von Rechtsverfolgungskosten anzuwenden – nicht nur bei einer Reduzierung der Entschädigung, sondern auch bei einer Neuberechnung einer Pauschalentschädigung.
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