Änderungen im Kartellrecht: Was ist für Unternehmen wichtig zu wissen?

Im Oktober 2024 wurde das Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs geändert (Föderales Gesetz Nr. 344-FZ vom 14.10.2024).

Darüber hinaus wird das sog. sechste Antimonopolpaket (d.h. ein Paket wichtiger und umfassender Änderungen des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs) diskutiert.

Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte.

Verabschiedetes Gesetz: Was hat sich geändert?

  • Selbständige werden nun von dem Föderalen Antimonopoldienst überwacht: Die Definition der „wirtschaftlichen Einheit“ wurde auf Selbständige ausgeweitet.
  • Klärung der Definition von monopolistisch hohen und niedrigen Preisen: Bei der Festlegung der Preise wird der russische Föderale Antimonopoldienst nicht die Veränderungen der Weltmarktpreise berücksichtigen.

Importeure und Exporteure sollten dies berücksichtigen, da das Gesetz keine direkten Ausnahmen für sie vorsieht. Gleichzeitig sollten wir uns an die Ausnahmen erinnern, wenn ein Preis nicht als monopolistisch hoch anerkannt werden kann:

  1. Der Preis wird unter Wettbewerbsbedingungen oder an einer Börse gebildet.
  2. Der Preis wird für innovative Produkte festgesetzt.
  3. Der Preis trägt zur Verbesserung der Produktion oder des Verkaufs von Waren bei, fördert den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit russischer Waren auf dem Weltmarkt.
  4. Das Produkt bietet den Käufern einen Nutzen, der den Vorteilen entspricht, die dem Wirtschaftssubjekt durch den hohen Preis entstehen.
  • Warnungen bei geplanten Verhaltensweisen, die zu Verstößen gegen das Kartellrecht führen können. Jetzt reichen schon verlässliche Informationen über solche Pläne aus, um eine Warnung auszusprechen.

Das Gesetz tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Das sechste Antimonopolpaket: Was ist zu erwarten?

Die russische Kartellbehörde hat die Ausarbeitung des „sechsten Antimonopolpakets“ angekündigt, das folgende Ziele verfolgt:

  • Abschaffung der kartellrechtlichen Immunität im Bereich des geistigen Eigentums: Nach Ansicht des Föderalen Antimonopoldienstes wird dies den Missbrauch von Exklusivrechten verhindern und den Wettbewerb auf digitalen Märkten stärken.

Derzeit erlaubt die „kartellrechtliche Immunität“, dass Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Exklusivrechten nicht dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und verbotener Marktabsprachen unterliegen (Absatz 4, Artikel 10, Absatz 9, Artikel 11 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs).

  • Regulierung digitaler Plattformen: Es ist geplant, besondere Maßnahmen zur Kontrolle der Aktivitäten von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und Webservices für Videos einzuführen.

Vorhersagen:

Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung des „sechsten Antimonopolpakets“ steht noch nicht fest.

Es besteht jedoch der Eindruck, dass Föderaler Antimonopoldienst seine Befugnisse weiter ausbauen und eine größere Kontrolle über das digitale Umfeld ausüben möchte.

Die Rechteinhaber hingegen sollten sich offenbar vor einer Einschränkung ihrer Freiheit bei der Marktkontrolle hüten.

Die Rechtsanwälte von MAGENTA Legal verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung zur Einhaltung des Kartellrechts.