Abtretung von einer “unfreundlichen“ Person an eine „freundliche“

Wir haben zuvor über einen Fall geschrieben, in dem das Gericht überraschend entschieden hat, dass eine Abtretung von einem unfreundlichen Unternehmen (der Charkower Fabrik KhZPTO) an ein freundliches Unternehmen (Indien) unwirksam sein könnte, da sie dem russischen Schuldner (Magnitogorsker Metallurgischen Kombinat (Magnitogorski metallurgitscheski kombinat)) schadet, der nach Ansicht der Gerichte nicht von der Aufrechnung gemäß den Bestimmungen des § 412 des russischen Zivilgesetzbuchs profitieren kann. Dies ist wichtig, da viele Unternehmen gerade so ihre Zahlungen in Situationen der Machtlosigkeit internationaler Banküberweisungen strukturieren: Abtretungen werden mit der Aufrechnung von Forderungen kombiniert.

Im Juni hat das Berufungsgericht das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt. Der indische Zessionar hat eine Kassationsbeschwerde eingelegt.

Es ist wichtig, dass die Gerichte nicht nur in der Verfügung, sondern auch in den Begründungen der gerichtlichen Entscheidungen Stellung nehmen, denn bisher könnten ihre Argumente leider mangels einer adäquaten normativen Grundlage auf alle Arten von Abtretungen mit der Beteiligung unfreundlicher Personen extrapoliert werden...

 

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