Änderungen in der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation: „Vereinfachung“, Gerichtskosten, Fristen

Worum geht es dabei?

Am 5. Januar 2024 ist das Föderale Gesetz Nr. 667-FZ vom 25. Dezember 2023 in Kraft getreten, das eine Reihe von Änderungen an der Wirtschaftsprozessordnung der Russischen Föderation einführt. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen aufgeführt.

Der neue "vereinfachte" Grenzwert beträgt 1.200.000 Rubel.

Nunmehr können Forderungen juristischer Personen auf Rückzahlung von Geldern mit einem Forderungswert innerhalb der Grenzen von 1.200.000 Rubel im vereinfachten Verfahren geprüft werden. Zuvor lag diese Grenze bei 800.000 Rubel. Für Forderungen von Einzelunternehmern liegt die Schwelle jetzt bei 600.000 Rubel (vorher 400.000 Rubel).

Es sei daran erinnert, dass auch andere Fälle im Rahmen des vereinfachten Verfahrens berücksichtigt werden können.

Erstattung der Gerichtskosten - im "vereinfachten" Verfahren

Anträge auf Erstattung der Gerichtskosten werden nach dem in Kapitel 29 des APC RF vorgesehenen Verfahren (vereinfachtes Verfahren) behandelt, d.h. ohne dass die Parteien zur Verhandlung vorgeladen werden. 

Offenbar spielt die Höhe der Gerichtskosten in der Regel keine Rolle (d.h. selbst wenn sie 1,2 Mio. RUR übersteigt, wird die Forderung standardmäßig im "vereinfachten" Verfahren behandelt).

Wir sind der Meinung, dass mit dieser Änderung die Wahrscheinlichkeit, die Gerichtskosten in vollem Umfang zurückzuerhalten, noch weiter sinkt, da der Antragsteller noch weniger Möglichkeiten haben wird, seinen Standpunkt dem Gericht darzulegen.

Die Fristen für die Prüfung von Rechtsbehelfen wurden verlängert

Die Frist für die Prüfung von Berufungen und Kassationsbeschwerden durch das Gericht wurde auf 3 Monate verlängert.

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