Zwangs- (obligatorische) Umwandlung von Global Depository Receipts (GDRs) (2024) von mit Russland verbundenen Gesellschaften: Zwangsumwandlung von GDRs der VK (VKONTAKTE)

Wie in unserer Mitteilung über die Zwangsumwandlung von Global Depositary Receipts (GDRs) im Jahr 2024 analysiert, ist die Zwangsumwandlung für Unternehmen, die ihren Sitz nach Russland verlegt haben, bereits jetzt möglich, was bedeutet, dass GDR-Inhaber endlich die Möglichkeit haben, ihre GDRs in Aktien umzuwandeln.

Als eines der ersten Unternehmen, das seinen Sitz nach Russland verlegt hat, wurde VK (VKONTAKTE) am 26. September 2023 in der Region Kaliningrad der Russischen Föderation als VK International Public Joint-Stock Company („VK IPJSC“) registriert und ernannte das Joint Stock Company Interregional Registration Center („MRZ“) zum Registerführer (Registrar).

VK hat angekündigt, dass die Zwangsumwandlung vor dem 26.09.2024 beginnen wird, ein Datum steht jedoch noch nicht fest - der Registerführer wird es jedoch spätestens 3 Werktage vor Beginn der Umwandlung in Übereinstimmung mit der russischen Gesetzgebung bekannt geben.

Nach Bekanntgabe des Datums haben die Inhaber 120 Tage Zeit, beim Registerführer die Zwangsumwandlung von VK-GDRs in Aktien zu beantragen und bestimmte Dokumente vorzulegen. Im Falle von VK ist die aktuelle Liste der Dokumente bereits vom Registerführer veröffentlicht worden und umfasst folgende Dokumente (für die Inhaber - natürliche Personen):

  • Antrag auf Zwangsumwandlung, der verschiedene Informationen über den Inhaber der GDRs enthalten muss, wie z.B.: vollständiger Name des Inhabers, ISIN und Anzahl der GDRs, Angaben zu Belastungen/Verfügungsbeschränkungen der GDRs (falls vorhanden), Informationen über ausländische Nominee-Inhaber und übergeordnete Nominee-Inhaber, Erklärungen des Inhabers zur Vertrauenswürdigkeit der im Antrag angegebenen Daten usw. - notariell beglaubigter und apostillierter Antrag mit der Originalunterschrift des Inhabers;
  • notariell beglaubigte und apostillierte Kopie des Passes/Personalausweises des Inhabers mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Russische (die Angaben im vorgelegten Dokument müssen mit den Angaben im Antrag übereinstimmen);
  • Dokument, das die Anzahl der vom Inhaber gehaltenen GDRs zu dem Datum bestätigt, das dem Datum der Antragstellung am nächsten liegt, jedoch nicht vor dem 26.09.2023 (Datum der Re-Domizilierung von VK nach Russland) – ein Original, das auf dem Briefbogen des ausländischen nominierten Inhabers (Ihres Brokers, bei dem Sie GDRs halten) erstellt und von dessen bevollmächtigtem Vertreter unterzeichnet wurde, dessen Unterschrift beglaubigt ist;
  • Dokumente, die bestätigen, dass der Inhaber aufgrund restriktiver Maßnahmen oder unfreundlicher Handlungen ausländischer Staaten, internationaler Organisationen usw. keine Aktien erhalten kann – die Anforderungen an die Dokumente hängen von deren Form ab;
  • Dokument über den ausländischen Nominee-Inhaber, der die Rechte des Inhabers an den GDRs verzeichnet (Ihr Broker, bei dem Sie die GDRs verwahren), und über die übergeordneten Nominee-Inhaber, das eine eindeutige Identifizierung jedes Nominee enthält (die sogenannte „Verwahrkette“) - ein Original, das vom bevollmächtigten Vertreter des ausländischen Nominee-Inhabers auf dessen Briefbogen unterzeichnet ist;
  • eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Russische an unseren Vertreter;
  • Dokumente, die die Zahlung für den Webservice des Registerführers bestätigen, usw.

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nur grundlegende Informationen für die Inhaber – natürliche Personen – gemäß den Angaben des Registerführers vom 24.05.2024 enthält und in jedem Fall eine zusätzliche Analyse der erforderlichen Dokumente erforderlich ist.

Sie sollten die unter den gegebenen Umständen verfügbaren relevanten Unterlagen vorlegen, aber unserer Erfahrung nach wird die Registerführer streng formalistisch vorgehen, und nur diejenigen, die vollständige Unterlagen einreichen, die den maximalen Formalitäten entsprechen, werden Erfolg haben. 

Werden die Unterlagen innerhalb von 120 Tagen nach dem Eröffnungsdatum eingereicht, hat der Registerführer 20 Werktage Zeit, sie zu prüfen und den Antrag entweder anzunehmen oder abzulehnen. 

Entscheidet der Registerführer, dem Antrag stattzugeben, so eröffnet er innerhalb von 30 Werktagen nach Ablauf der oben genannten Frist von 120 Tagen das persönliche Konto für den Inhaber und schreibt ihm die entsprechende Anzahl von VK-Aktien gut. Nach der erfolgreichen Umwandlung ist der Inhaber zu künftigen Dividendenzahlungen der VK berechtigt.

Weitere Informationen zur Umwandlung von DR finden Sie auf unserer Sonderseite.