Zwangskonvertierung von GDRs der Etalon Group PLC (ISIN US29760G1031) bis zum 5. November 2026
Nach Abschluss der Redomizilierung der Etalon Group PLC in die russische Jurisdiktion (die Internationale Gesellschaft in Form einer PJSC „Etalon Group“ wurde am 8. Juli 2025 auf der Insel Oktjabrskij in der Region Kaliningrad registriert, OGRN 1253900007173) erhielten die Inhaber von Global Depositary Receipts der Etalon Group PLC (ISIN US29760G1031, GDRs), deren Rechte von ausländischen Organisationen geführt werden, das Recht auf Zwangskonvertierung dieser Receipts in Aktien des russischen Emittenten (ISIN RU000A10C1L6) gemäß Artikel 5 des Föderalen Gesetzes Nr. 452-FZ vom 4. August 2023.
Als Depotbank, die zur Entgegennahme von Anträgen, Prüfung von Unterlagen und Durchführung der Konvertierung befugt ist, fungiert die AO „Rakurs Invest“.
Wer ist antragsberechtigt
Das Recht zur Stellung eines Antrags auf Zwangskonvertierung steht zu:
- dem unmittelbaren Inhaber der GDRs;
- oder einer Person, in deren Interesse das Halten und/oder die Verwaltung der GDRs erfolgt (wirtschaftlich Berechtigter), auch wenn die Wertpapiere formal auf eine andere Person eingetragen sind.
Dabei müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- der Erhalt von Aktien der Internationalen Gesellschaft im Rahmen der freiwilligen (Standard-)Konvertierung ist unmöglich;
- diese Unmöglichkeit ist auf einen oder mehrere der folgenden Gründe zurückzuführen:
- Verhängung von Sanktionen gegen den Antragsteller selbst, mit ihm verbundene Personen oder ausländische Infrastruktur (Depotbanken, Broker), über die die GDRs gehalten werden;
- Vorliegen restriktiver oder „unfreundlicher“ Maßnahmen seitens ausländischer Staaten, internationaler Organisationen oder Finanzinstitutionen (einschließlich Sanktionen gegen die Russische Föderation, russische juristische Personen und Staatsbürger der Russischen Föderation);
- der Antragsteller hielt die entsprechenden GDRs zum Stand vom 8. Juli 2025 (maßgeblicher Stichtag).
Antragsteller kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, unabhängig davon, ob sie in einer beliebigen Jurisdiktion ansässig ist oder nicht. Gleichzeitig bestehen für Investoren aus „unfreundlichen“ Staaten weiterhin bestimmte Beschränkungen innerhalb des russischen Rechtsrahmens (z. B. Beschränkungen bei der Veräußerung von Aktien nach deren Erhalt).
Fristen
Nach Angaben der Depotbank ist die Frist für die Einreichung eines vollständigen Dokumentensatzes der 5. November 2026 (einschließlich).
In der Praxis sind jedoch folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- erheblicher Zeitaufwand für die Beschaffung von Nachweisen bei ausländischen Brokern und Verwahrstellen;ausländische Dokumente erfordern in der Regel eine Legalisation (Apostille / konsularische Legalisation);
- die Dokumente müssen nach Russland übermittelt werden (was aufgrund internationaler Logistikbeschränkungen erschwert sein kann);
- eine notarielle Übersetzung ins Russische ist erforderlich;
- die Depotbank kann zusätzliche Unterlagen oder Klarstellungen anfordern.
Daher wird empfohlen:
- die Vorbereitung des Dokumentenpakets frühzeitig zu beginnen;
- eine Einreichung spätestens bis zum 5. Oktober 2026 anzustreben, um einen Zeitpuffer zu haben;
- zusätzliche Zeit für die Behebung von Mängeln und eine erneute Einreichung einzuplanen.
Wo und wie die Unterlagen einzureichen sind
Der Antrag und die Unterlagen können wie folgt eingereicht werden:
- persönlich durch den Antragsteller oder über einen Bevollmächtigten – im Büro der Depotbank: 123112, Moskau, Presnenskaja Uferstraße 8, Gebäude 1, Raum 34/1/2;
- per Post – an dieselbe Adresse;
- per E-Mail – unter Angabe des Betreffs „Zwangskonvertierung“.
Praktische Empfehlung:
Die Frist für die Einreichung ist begrenzt, und der Postversand kann aufgrund möglicher Verzögerungen oder Verluste riskant sein. Daher empfiehlt es sich, die Unterlagen persönlich oder über einen Vertreter in Russland mit notariell beglaubigter Vollmacht einzureichen.
Der Standard-Dokumentensatz umfasst:
- Identifikationsunterlagen des Antragstellers (KYC);
- Nachweis des Besitzes der GDRs;
- Unterlagen zur Offenlegung der Verwahrkette (Custody Chain);
- Antrag gemäß dem Formular der Depotbank;
- falls erforderlich – Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisation.
Worauf zu achten ist
- Die Depotbank kann den Antrag ablehnen, wenn Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Unterlagen bestehen.
- Übersteigt die Gesamtzahl der angemeldeten GDRs die Anzahl der Aktien, erfolgt keine Konvertierung.
- Die Unterlagen müssen möglichst aktuell sein.
- Aus Sicht des russischen Rechts werden ausländische Sanktionen nicht als rechtmäßige Beschränkungsmaßnahmen anerkannt.
- Die Aktien werden auf ein Konto bei der AO „Rakurs Invest“ gutgeschrieben.
- Falls kein Konto vorhanden ist, wird eines eröffnet.Die Depotbank bietet keinen Online-Zugang – Dokumente werden persönlich oder über einen Vertreter ausgegeben.
- Für den Verkauf der Aktien ist eine Übertragung zu einem Broker erforderlich.
- Die Aktien können bis zur Bestätigung der Verwahrkette vorübergehend gesperrt sein.
- Die Zahlung der Depotbankgebühr ist erforderlich (5 rubel für 1 Etalon Hinterlegungsscheine).
Wenn Sie Unterstützung bei der Bewertung der Chancen auf den Erhalt von Aktien, bei Fragen zur Entsperrung und zum anschließenden Verkauf, zur Zahlung von Gebühren, zur Vorbereitung von Übersetzungen und zur Einreichung von Unterlagen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter info@magenta.legal oder über unseren Telegramm-Bot.
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