Besondere Regelung: Geschäfte mit Ausländern. Update 2025

Wie üblich aktualisieren wir unsere Hinweise zur besonderen Regelung für Geschäfte mit Ausländern in Russland ab März 2025. 

In den letzten 3 Monaten haben sich folgende Änderungen ergeben:

  1. der dem Unterausschuss der Regierungskommission vorgelegte Bewertungsbericht über das betreffende Geschäft (Transaktion) darf nicht älter als 3 Monate sein (bisher 6 Monate). Es wird so immer schwieriger, die Zustimmung der Regierungskommission zu erhalten;

  2. das Finanzministerium der Russischen Föderation hat bestätigt, dass die Ernennung oder Beendigung der Befugnisse des alleinigen Exekutivorgans (Geschäftsführers) in einer GmbH nicht der Zustimmung des Unterausschusses der Regierungskommission bedarf – eine wörtliche Lektüre des Erlasses des Präsidenten Nr. 618 vom 08.09.2022 über verschiedene Transaktionen (Vorgänge) in GmbHs wirft in diesem Teil eine Reihe von Fragen auf.

Die vollständige Fassung der Präsentation ist zu Ihrer Information nachstehend beigefügt.

 

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