Streite – zahle die Kosten. Wie Piraten doppelt verlieren
Bekanntlich sieht das Gesetz bei Verletzung ausschließlicher Markenrechte eine Haftung in Form einer Entschädigung vor, die der Rechteinhaber vom Verletzer fordern kann.
Nach dem Versenden einer Abmahnung mit der Forderung nach Zahlung einer Entschädigung entwickeln sich die Ereignisse in der Regel nach einem von zwei Szenarien:
- Konstruktiv — Der Verletzer erkennt den Verstoß an und zahlt die Entschädigung freiwillig, um die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. In einem solchen Fall sind Rechteinhaber in der Regel bereit, die Entschädigung zu reduzieren.
- Gerichtlich — Wenn keine Einigung erzielt werden kann, ist der Rechteinhaber gezwungen, vor Gericht zu gehen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten: für Rechtsdienstleistungen, Testkäufe, Beweissicherung, Porto und andere Aufwendungen. Hier reduziert der Rechteinhaber die Entschädigung aus Prinzip nicht mehr – und fordert zusätzlich die Kosten ein (und diese Kosten übersteigen oft 100.000 Rubel).
Manche Piraten scheinen darauf zu setzen, dass bürokratische Hürden und die Länge des Verfahrens den Rechteinhaber dazu zwingen, den Verletzer "in Ruhe zu lassen".
Gerichte haben Kosten vollständig zugesprochen
In der Praxis erhöht eine Verzögerung nur deren Kosten – denn zusätzlich zur eigentlichen Entschädigungssumme fordern die Rechteinhaber auch ihre Aufwendungen zurück. Kürzlich konnten wir gerichtliche Entscheidungen erwirken, bei denen alle dem Rechteinhaber entstandenen Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, zu 100 % vollständig zugesprochen wurden.
Übrigens gibt es Entscheidungen, bei denen die Gerichte, obwohl sie die Entschädigung herabsetzen, die Kosten nicht anteilig reduzieren – da sie bereits ihr Ermessen bei der Minderung der Entschädigung genutzt haben und die Tatsache des Verstoßes sowie andere Haftungsgründe des Piraten nachgewiesen sind.
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