Lettering vs. Marken: "IP-Fall des Monats"
Wir schließen das Jahr 2025 weiterhin mit bedeutenden IP-Fällen ab.Im September 2025 stand der Schutz der Rechte am Lettering beliebter japanischer Comics im Mittelpunkt.
Worum geht es?
Der Verlag "Azbuka" entwickelte ein einzigartiges Lettering (einen besonderen Schriftstil für Titel) für die Mangas "Jujutsu Kaisen" und "Chainsaw Man". Ein anderer Verlag, "Novy Knizhny", produzierte im Auftrag von "EMSI", dem Inhaber der Markenrechte an "Chainsaw Man" und "Jujutsu Kaisen", eine Auflage dieser Comics. Beim Druck verwendete "Novy Knizhny" ohne Erlaubnis das von "Azbuka" entworfene Titeldesign.
Die Gerichte sprachen "Azbuka" mehr als 2,8 Millionen Rubel Schadensersatz von "Novy Knizhny" wegen Verletzung der Lettering-Rechte zu.
Schlussfolgerungen des Gerichts für geistiges Eigentum (IP Court):
- Markenrecht ≠ Recht am Lettering dieser Wortmarke. Der Besitz von Rechten an einer Marke berechtigt nicht zur Nutzung eines Letterings, das einer anderen Person gehört, wenn die Marke auf Produkten angebracht wird.
- Der Auftragnehmer haftet. Punkt 73 des Plenumsbeschlusses des Obersten Gerichts der RF Nr. 10 befreit einen gutgläubigen Auftragnehmer (z.B. einen Verlag oder eine Druckerei) von der Haftung für die Verletzung ausschließlicher Rechte bei der Ausführung eines rechtswidrigen Auftrags, wenn er von der Verletzung weder wusste noch wissen musste. In diesem Fall hat der Verlag die Buchumschläge wahrscheinlich selbstständig gestaltet und keine ordnungsgemäße Prüfung auf potenzielle Verletzungen bei der Verwendung künstlerischer Elemente durchgeführt. "Novy Knizhny" verwendete fremde Designobjekte und zahlte dafür eine erhebliche Entschädigung.
- Wortähnlichkeit ist nicht entscheidend. Das IP-Gericht wies auf einen Fehler der unteren Instanzen hin: Bei der V erletzung von Designrechten spielt die sinnmäßige und wörtliche Ähnlichkeit der auf den strittigen Waren angebrachten Phrasen keine Rolle. Erforderlich ist eine Expertise der künstlerischen Elemente (Schriftart, Farbe, Komposition).
Wir diskutieren die Schlussfolgerungen des IP-Gerichts und den IP-Fall vom September auf unserem YouTube-Kanal MAGENTA Legal sowie auf RuTube.
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